Visa-Chargeback: So bekommen Sie Ihr FTI-Geld zurück

24.07.2024

Bei der FTI-Insolvenz können Sie Ihr Geld für gebuchte Reisen oft über das Chargeback-Verfahren Ihrer Visa-Kreditkarte zurückfordern. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert. Alle Infos & Schritte hier!

Visa-Chargeback: So bekommen Sie Ihr FTI-Geld zurück

Kreditkarte schützt vor Pleite des Reiseanbieters

Im Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Sind Sie davon betroffen? 
Hoffentlich haben Sie Ihre Reise mit Ihrer Visa-Kreditkarte bezahlt. Denn so haben Sie dank Chargeback-Verfahren eine Chance, Ihr Geld zurück zu bekommen
So gehen Sie dafür vor: 

Was tun, wenn Sie eine FTI-Pauschalreise gebucht haben?

Sie haben eine FTI-Pauschalreise gebucht? Dann rät Visa (Stand: 06/2024): 
"Wir empfehlen Konsument:innen, im ersten Schritt mit ihrem Reiseveranstalter zu klären, ob ihre gebuchte Leistung erbracht werden wird. Bei gebuchten Pauschalreisen (Kombination aus Flug und Hotelübernachtungen sowie ggf. weiteren Leistungen), sollten sich Betroffene nach Rückmeldung des Reiseveranstalters an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) wenden, um den Sicherungsschein einzulösen."
Greift die Versicherung für Ihre Zahlung? So warten Sie bitte auf die Antwort des DRSF. 

Was tun, wenn die Versicherung nicht bezahlt?

Greift die Versicherung nicht oder nur zum Teil? Als Nächstes wenden Sie sich mit der DRSF-Antwort an Ihre kartenausgebenden Bank. Diese kann ein Chargeback-Verfahren einleiten
Weiter schreibt Visa: 
"Sobald Karteninhaber:innen die Entscheidung des DRSF über die Höhe der Erstattung erhalten oder wenn nach 60 Tagen keine Rückmeldung des DRSF einging, sollten sie sich an ihre kartenausgebende Bank wenden. Die kartenausgebende Bank prüft dann den Fall."
Bei einigen Banken können Sie Umsätze direkt im Online-Banking oder Banking-App reklamieren. Bei anderen Instituten senden Sie eine Umsatzreklamation wegen Leistungsausfalls ein. In der Regel benötigen Sie Folgendes: 
  • Buchungsbestätigung
  • Ihre schriftliche Stellungnahme 
  • Nachweis zur Klärung mit Versicherer
  • Stornierungsnachweis (falls vorhanden)
Haben Sie einen Anspruch, kommt das Chargeback-Verfahren zum Einsatz. Die Bank schreibt Ihnen Ihre Ausgaben wieder gut. 

Was tun, wenn Sie eine FTI-Einzelleistung gebucht haben?

Sie haben eine FTI-Einzelleistung gebucht, zum Beispiel einen Flug oder einen Mietwagen? Auch in diesem Fall klären Sie zuerst, ob die Leistung erbracht wird. 
Eine Versicherung durch den DRSF besteht bei Einzelleistung in der Regel nicht. Kontaktieren Sie Ihre Bank
Meist müssen Sie auch hier die Buchungsbestätigung, eine schriftliche Stellungnahme und einen Stornierungsnachweis einreichen. Fragen Sie Ihre Bank, ob Sie berechtigten Anspruch auf das Chargeback-Verfahren haben. So können Sie Ihr Geld zurückbekommen
Sichern Sie sich ab dank Chargeback-Verfahren: Beantragen Sie die Deutschland-Kreditkarte von Visa!
Bildquellen:

@PaySol.de | FTI